Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für PAN-Viewer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung PAN-Viewer zwischen Ihnen als Kunde und Sebastian Neumeier, Leinenbrunnen 12, 71083 Herrenberg (nachfolgend „Anbieter“).


1. Geltungsbereich, ausschließlich B2B

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von PAN-Viewer sowie damit verbundene Leistungen (z. B. Support, Zusatzpakete).

(2) PAN-Viewer richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden mit PAN-Viewer eine webbasierte Plattform zur Verfügung, mit der insbesondere Videodateien und Bilder zu projektbezogenen 360°-/PAN-Viewern aufbereitet, verwaltet und mit Dritten (z. B. Mitarbeitern, Kunden, Interessenten) geteilt werden können.

(2) Der Kunde erhält während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf PAN-Viewer über das Internet. Die Software selbst wird nicht auf Systeme des Kunden übertragen.

(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. aus der im Accountbereich dargestellten Tarifübersicht (Standard, PRO, Enterprise) einschließlich eventuell gebuchter Zusatzpakete.

3. Registrierung, Account, Subuser

(1) Für die Nutzung von PAN-Viewer ist eine Registrierung erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren.

(2) Der Zugang zum Account erfolgt passwortgeschützt. Der Kunde hat Passwörter vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(3) Je nach Tarif kann der Kunde Subuser und Zugangscodes (z. B. Mitarbeiter- und Kundenzugänge) anlegen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Zugänge nur Berechtigten zur Verfügung zu stellen und missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

(4) Handlungen von Subusern oder über bereitgestellte Zugangscodes gelten als Handlungen des Kunden. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für jegliche Nutzung seines Accounts.

4. Nutzung von PAN-Viewer, Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, welche Inhalte (insbesondere Videos, Bilder, PAN-Viewer) über PAN-Viewer hochgeladen, verarbeitet, gespeichert und mit Dritten geteilt werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, PAN-Viewer nur im gesetzlichen Rahmen zu nutzen und namentlich:

  • Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen,
  • keine rechtswidrigen Inhalte (z. B. strafbare, diskriminierende, pornografische oder extremistische Inhalte) zu verarbeiten,
  • datenschutzrechtliche Anforderungen (insbesondere DSGVO, BDSG) einzuhalten.

(3) Der Anbieter stellt technische Funktionen (z. B. Maskierung / Blur) zur Verfügung, um Gesichter, Kennzeichen und andere Bereiche unkenntlich zu machen. Ob und in welchem Umfang diese Funktionen eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Einsatzzweck ab und liegt in der Verantwortung des Kunden.

(4) Für interne, projektbezogene Nutzung (z. B. Dokumentation von Montageorten) obliegt es dem Kunden, für eine passende Rechtsgrundlage zu sorgen. Für öffentliche Freigaben (z. B. Immobilienanzeigen mit PAN-Nummer, die über eine öffentliche Suchfunktion erreichbar sind) ist der Kunde insbesondere verpflichtet, personenbezogene Daten und Kennzeichen in den Inhalten rechtzeitig zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

(5) Der Anbieter behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen Inhalte vorübergehend zu sperren oder zu löschen und den betreffenden Account zu beschränken.

5. Abonnementmodelle, Laufzeit, Kündigung

(1) Die Nutzung von PAN-Viewer erfolgt im Abonnementmodell. Verfügbare Tarife (derzeit z. B. Light (Advertises), Standard, PRO und Enterprise) werden im Accountbereich dargestellt. Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Tarifübersicht und verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Light, Standard- und PRO-Tarife werden grundsätzlich als laufzeitgebundene Abonnements mit regelmäßiger (in der Regel monatlicher) Abrechnung angeboten. Die Abonnements verlängern sich automatisch um die jeweilige Abrechnungsperiode, sofern sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt werden.

(3) Die Kündigung eines Abonnements kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über die im Accountbereich bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen. Soweit die Abrechnung über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) erfolgt, kann die Kündigung alternativ auch über die dort vorgesehene Abonnementverwaltung durchgeführt werden.

(4) Enterprise-Vereinbarungen und individuelle Sonderkonditionen können abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen vorsehen; diese ergeben sich aus der jeweils individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.

(5) Mit Vertragsende wird der Zugang zu PAN-Viewer und zu den darin gespeicherten Projekten und Inhalten beendet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende eventuell benötigte Daten zu exportieren bzw. zu sichern.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Die vollständige Löschung des Benutzerkontos (inklusive aller personenbezogenen Daten und Inhalte, soweit gesetzlich zulässig) erfolgt nicht automatisch mit der Kündigung des Abonnements. Hierfür ist eine gesonderte Anfrage per E-Mail an support@pan-viewer.de erforderlich.

6. Besondere Bedingungen für Up-/Downgrade und Zusatzpakete

(1) Der Kunde kann – soweit im Accountbereich angeboten – zwischen den Tarifen (z. B. Standard <–> PRO) wechseln. Ein Upgrade/Downgrade kann unmittelbar wirksam werden. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) mit anteiliger Verrechnung (Gutschrift / Nachbelastung) für die verbleibende Laufzeit der aktuellen Abrechnungsperiode.

(2) Im PRO-Tarif können darüber hinaus Zusatzpakete mit weiteren Zugängen (z. B. Blöcke mit jeweils 50 zusätzlichen Mitarbeiter-/Kundenzugängen) gebucht werden. Diese Zusatzpakete erhöhen dauerhaft das monatliche Abonnemententgelt, solange sie aktiv sind.

(3) Zusatzpakete für weitere Zugänge können nicht einzeln rückwirkend erstattet oder isoliert „zurückgebucht“ werden. Eine Beendigung von Zusatzpaketen erfolgt durch Anpassung des Tarifs bzw. durch Kündigung des zugrunde liegenden PRO-Abos mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode.

(4) Die konkreten Konditionen (Anzahl zusätzlicher Zugänge, Preis pro Paket, Abrechnungsmodus) ergeben sich aus der Darstellung im Accountbereich zum Zeitpunkt der Buchung.

7. Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung der Abonnements erfolgt über den auf der Website angegebenen Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe). Der Kunde ermächtigt den Anbieter bzw. den Zahlungsdienstleister, die fälligen Beträge entsprechend dem gewählten Zahlungsmittel einzuziehen.

(2) Rechnungen werden dem Kunden elektronisch im Accountbereich und/oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu PAN-Viewer nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

8. Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von PAN-Viewer im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten, Updates und Anpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

(3) Der Anbieter entwickelt PAN-Viewer laufend weiter. Es kann zu Änderungen im Funktionsumfang kommen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.

9. Datensicherheit und Datenschutz

(1) Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die in PAN-Viewer verarbeiteten Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.

(2) Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, betroffene Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Bewohner) über die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen von PAN-Viewer zu informieren und eine geeignete Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse) sicherzustellen.

10. Rechte an der Software und an Inhalten

(1) Sämtliche Rechte an PAN-Viewer (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte an der Software, am Design und an der zugrunde liegenden Infrastruktur) verbleiben beim Anbieter.

(2) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, PAN-Viewer nach Maßgabe dieser AGB und der gebuchten Tarife zu nutzen.

(3) Die vom Kunden hochgeladenen Inhalte (Videos, Bilder, PAN-Viewer) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter jedoch ein für die Vertragsdauer nötiges einfaches Nutzungsrecht ein, diese Inhalte zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Leistungen technisch zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und darzustellen.

11. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt ist.

(3) Eine Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde PAN-Viewer entgegen den gesetzlichen Vorgaben oder entgegen diesen AGB nutzt, insbesondere bei unzulässiger Veröffentlichung von Bild- und Videodaten ohne Einsatz der angebotenen Schutzfunktionen (z. B. Blur).

12. Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten oder sonstigen rechtswidrigen Nutzungen von PAN-Viewer durch den Kunden oder über dessen Account beruhen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Markenrechten oder datenschutzrechtlichen Vorschriften.

13. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Weiterentwicklung von PAN-Viewer, Änderung der Rechtslage, Anpassung an Rechtsprechung). Über Änderungen wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Im Falle des Widerspruchs kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Böblingen.

15. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.