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AVV / DPA (Auftragsverarbeitung)

Für B2B-Projekte verarbeiten Sie typischerweise Bild-/Videoinhalte von Dritten. In diesem Fall sind Sie in der Regel Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und PAN-Viewer handelt als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO).


Was ist AVV / DPA?

AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist der deutsche Begriff. International wird häufig DPA (Data Processing Addendum) verwendet. Inhaltlich geht es um dasselbe: ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der regelt, wie ein Dienstleister Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Zwecke, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Löschung, Unterstützung bei Betroffenenrechten).

Unterauftragsverarbeiter

Für Betrieb und Bereitstellung werden Infrastrukturpartner eingesetzt (z. B. Hosting/DB/Storage, CDN/Reverse Proxy, E-Mail, Payment). Diese werden – sofern erforderlich – als Unterauftragsverarbeiter vertraglich eingebunden.

Optionale KI-Dienstleister

Werden im KI-Druck-Assistenten personenbezogene Bildinhalte verarbeitet, ist die jeweilige KI-Funktion nur nach aktiver Auslösung durch den Kunden betroffen. Für die Bildgenerierung und Bildbearbeitung nutzt PAN-Viewer die OpenAI-API; hierfür steht eine Datenverarbeitungsvereinbarung von OpenAI zur Verfügung. Bei Bildverbesserung über Topaz Labs und Vektorisierung über Vectorizer.AI ist vor der Übermittlung personenbezogener Projektinhalte die erforderliche vertragliche Einbindung, Unterauftragsverarbeiterfreigabe und Drittlandtransfergrundlage im Einzelfall zu prüfen und im unterzeichneten AVV zu dokumentieren.

Bis diese Voraussetzungen für einen konkreten Dienst geklärt sind, dürfen über diesen Dienst keine personenbezogenen oder besonders schutzbedürftigen Bildinhalte verarbeitet werden. Einzelheiten stehen auch in der Datenschutzerklärung.

So bekommst du den AVV

Schreib kurz an [email protected] mit Firmenname, Ansprechpartner und Rechnungsadresse. Du erhältst dann den AVV zur Unterschrift.

Mehr Details

Siehe auch Security & Compliance und die FAQ.